Allgemeine Informationen
Betriebssanitäter/-innen haben mehrere wichtige Funktionen in größeren Betrieben:
- Kleinere Verletzungen werden direkt von ihnen versorgt.
- Bei größeren Notfällen übernehmen sie die Erstversorgung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
- Sie sind dafür zuständig, die Materialien der Ersten Hilfe zu verwalten.
- Sie registrieren und dokumentieren betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen.
- Zusammen mit dem Arbeitssicherheitsbeauftragten sind sie präventiv tätig.
Davon profitieren die Betriebe, denn bei kleineren Verletzungen werden viele Arztbesuche eingespart. Durch eine schnelle Erstversorgung bei größeren Unfällen wird der Heilungsprozess beschleunigt, was die Ausfallzeiten für die Betroffenen verkürzt.
Deshalb ist es für alle Betriebe sinnvoll, ausgebildete Betriebssanitäter/-innen oder Rettungsassistent/-innen zu beschäftigten. Für Betriebe ab 1.500 anwesenden Versicherten (bei besonderen Gefahren ab 250 und auf Baustellen bei mehr als 100 Versicherten) ist ein Betriebssanitätsdienst gesetzlich vorgeschrieben (§ 27 BVG).



