2022-01-24_buehne_fsj_bfd.jpg

Sie befinden sich hier:

  1. Die Landesschule
  2. Wissenswertes
  3. Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Kontaktmöglichkeiten Hinweisgeberschutzgesetz

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/DRK-LS
Telefon: 0800 0000812
DRK-LS@hinweisgeben.online

Anfang Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, das alle Unternehmen verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten.

Was ist das Ziel?

Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang unseres Unternehmens mit unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz.

Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Unternehmenskultur zu fördern und allen Mitarbeitenden als wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, um auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weiterzureichen, ohne dass dies auf den Hinweisgeber persönlich zurückgeführt werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Informationen, die Mitarbeitenden uns über das Hinweisgeberschutzsystem zukommen lassen, nicht zu deren Nachteil führen können.

Wer ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber im Sinne des deutschen Rechts, bzw. ein Whistleblower – wie es in der entsprechenden europarechtlichen Richtlinie heißt – ist eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb des Unternehmens hat und diese mitteilen möchte.

Wie können Hinweise gegeben werden?

Die DRK-Landesschule stellt unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (EU-Whistleblower-Richtlinie/ Hinweisgeberschutzgesetz) geschützte Kommunikationskanäle und einen vertraulichen Ansprechpartner bereit. Mitarbeitende haben dabei alle Möglichkeiten der Kommunikation, von vollständig anonymisierter Informationsweitergabe über das Internet über gängige Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail bis hin zu einem persönlichen Gespräch bei Bedarf.

Die DRK-Landesschule arbeitet dabei vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen, der Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH, zusammen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird.

Welche Fälle können gemeldet werden?

Über das Hinweisgeberschutzsystem haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, die Geschäftsführung der DRK-Landesschule als ihrem Arbeitgeber Sachverhalte zur Kenntnis zu bringen, die zu beanstanden sind. Die DRK-Landesschule bekommt diese Sachverhalte anonymisiert übermittelt und wird sich dann mit diesen Sachverhalten gewissenhaft auseinandersetzen und gegebenenfalls nach Lösungsmöglichkeiten der darin geschilderten Anliegen und Problemstellungen suchen.

Wie ist der Ablauf bei einem Hinweis?

Über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten Sie innerhalb längstens einer Woche eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung, wie der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt weiter behandelt wurde.